Kautionsverwaltung
Mit dem BGBl Nr. 25/2009 hat der österreichische Gesetzgeber das Mietrechtsgesetz (MRG) durch Einfügen einer zusätzlichen Bestimmung geändert. § 16b MRG regelt seit 01.04.2009 die Veranlagung der vom Mieter aufgrund des Mietvertrages übergebenen Kaution und normiert, dass die Kaution – sofern diese nicht ohnehin in Form eines Sparbuches übergeben wurde, „fruchtbringend“ zu veranlagen ist.
Das Kautionsbuchhaltungsmodul ist in der Lage die neuen gesetzlichen Vorschriften abzubilden und gibt Ihnen komfortable Werkzeuge in die Hand, mit denen Sie Kautionen automatisch buchen und verzinsen können.
Mit diesem Modul ist auch die nachträgliche Einführung der Kautionsbuchhaltung in einem Objekt möglich. Die dazu notwendigen Buchungen können vom System halbautomatisch durchgeführt werden, damit kein großer Aufwand im händischen Umbuchen der Kautionen entsteht.
Die Kautionsbuchhaltung fügt sich nahtlos in die bereits bestehende Kautionsverwaltung ein. Bereits erfasste Kautionen können mit wenigen Schritten verbucht und verzinst werden. Es kann pro Objekt gesteuert werden, ob die Kautionen automatisch verbucht oder wie bisher nur zu Dokumentationszwecken im System geführt werden.